Am 1. September 2026 hat die britische Regierung die Aufsichtsbefreiung aus der rechtlichen Definition der regulierten Tätigkeit mit Kindern gestrichen, gemäß der offiziellen Leitlinie von GOV.UK. Es ist eine eng gefasste Formulierungsänderung mit direkter Auswirkung darauf, wie Schulausflüge mit Übernachtung personell besetzt werden.

Bis zu diesem Monat war ein Freiwilliger, der bei einem Ausflug half, nicht automatisch in regulierter Tätigkeit, wenn ein Mitarbeiter ihn beaufsichtigte. Diese Befreiung ist weggefallen. GOV.UK ist eindeutig, wen es betrifft: „Alle Freiwilligen, die bei einem Schulausflug mit Übernachtung helfen, üben nun eine regulierte Tätigkeit aus.“ Auslöser ist die Übernachtung, nicht das, was der Freiwillige tagsüber tut.

Die praktische Auswirkung: Jeder Freiwillige, der an einem Ausflug mit einer Nacht außerhalb des Zuhauses teilnimmt, benötigt nun eine erweiterte DBS-Überprüfung mit Angaben aus der Kindersperrliste – eine Steigerung gegenüber der standardmäßigen erweiterten Überprüfung, die möglicherweise bereits vorliegt. Die Regel gilt in England, Wales und Nordirland und reicht über Schulen hinaus bis zu Sportvereinen und Jugendorganisationen, die vergleichbare Übernachtungsaktivitäten durchführen. Eine Ausnahme bleibt bestehen: Ein gelegentlicher Freiwilliger bei einem einzelnen Tagesausflug fällt nicht unter die Regel, gemäß der eigenen Klarstellung von GOV.UK zu häufigen Missverständnissen über die Änderung.

Eine erweiterte Überprüfung mit Angaben aus der Sperrliste erfolgt nicht sofort. Für jeden, der einen Kalender für Schulausflüge in Großbritannien erstellt, wird damit ein Schritt, der früher eine Nebensächlichkeit war, zu einem, den es zu berücksichtigen gilt: Für jeden Erwachsenen, der über Nacht mitreist – nicht nur für diejenigen, die direkt beaufsichtigen – muss der Antrag früh genug eingereicht werden, um vor der Abreise abgeschlossen zu sein.

Es ändert nichts daran, wie eine Gruppe vor Ort in Europa arbeitet. Es ändert jedoch, was vor der Abreise einer Gruppe geregelt sein muss, und es ist genau die Art von Detail, das zwischen der Bestätigung eines Reiseplans und der Bestätigung, wer tatsächlich mitreist, übersehen wird. Dieselbe Lücke wird von der operativen Seite in unserem Leitfaden zu Sicherheitsstandards für Schulreisen behandelt.

Häufig gestellte Fragen

Gilt das für Tagesausflüge?
Nein. Ein gelegentlicher Freiwilliger bei einem einzelnen Tagesausflug bleibt befreit. Es ist die Übernachtung, die jemanden in die regulierte Tätigkeit bringt.

Welche DBS-Überprüfung ist nun erforderlich?
Eine erweiterte DBS-Überprüfung mit Angaben aus der Kindersperrliste.

Planen Sie ein britisches Schulprogramm mit europäischen Etappen?

Wir koordinieren die Abwicklung vor Ort, sobald eine Gruppe in Europa landet: Unterkunft, Transport, Reiseleiter und Logistik vor Ort, abgestimmt auf den Zeitplan für den Kinderschutz, nach dem der Ausflug bereits zu Hause läuft. Erfahren Sie, wie wir mit Einkäufern von Bildungsreisen zusammenarbeiten oder nehmen Sie mit einer Anfrage Kontakt auf.